Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen auch im PDF-Format!
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1. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Ausarbeitungen und Pläne
Sämtliche Pläne, Zeichnungen und sonstige Ausarbeitungen und Unterlagen, die wir dem Besteller überlassen, ausschließlich der davon hergestellten Kopien, sind und bleiben unser Eigentum. Wir behalten uns das ausschließliche geistige Eigentum an unseren Entwicklungen und Ausarbeitungen vor. Die Verwirklichung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte muss von uns schriftlich genehmigt werden.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro. Grundlage ist die gültige Verkaufspreisliste oder schriftlich vom Lieferer abgegebene Angebote. Die Preise gelten, sofern nicht anders angegeben, bei Lieferung ohne Aufstellung, Installation oder Montage, ab Werk ausschließlich Verpackung unversichert, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
6. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur gemäß schriftlichen Antrag auf Kosten des Käufers.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Die Beschreibung unserer Produkte, deren Einsatz, Möglichkeiten und Leistungsdaten gelten in diesem Sinne nicht als zugesicherte Eigenschaften und stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen können wir nach Wahl verlangen, dass a) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns schickt. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein von uns beauftragter Servicetechniker beim Käufer die Reparatur vornimmt. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr erwerben wir hinsichtlich der durch Umbildung geschaffenen neuen Produkte Eigentum bzw. Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache. Der Besteller verwahrt die neue einheitliche Sache hinsichtlich unseres Miteigentum -Anteils für uns unentgeltlich. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller die Vorbehaltsware oder die aus dieser hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden diese Waren gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Besteller sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen gegenüber seinen Abnehmern tritt uns der Besteller schon jetzt als Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware. Es bedarf keiner besonderen Abtretungserklärung an uns für den einzelnen Weiterverkaufsfall.
9. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
10. Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert, oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
11. Datenschutzrichtlinien
Wir verweisen auf unsere gesonderten Datenschutzrichtlinen.
12. Verbindlichkeit des Vertrages:
Die Bedingungen des Bestellers, die mit den vorgenannten Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt wurden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Rechte, die uns aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt sind, werden durch die vorstehenden Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist grundsätzlich für beide Parteien Rastatt / Baden.
14. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Durmersheim, den 23.04.2018
BÜHLER Informatik GmbH